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Innungsmitgliedschaft

Wer ein Handwerksunternehmen führt, hat die Möglichkeit in die Innung einzutreten. In der Handwerksordnug § 52 heißt es:

 

"Inhaber von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder des gleichen handwerksähnlichen Gewerbes oder solcher Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Gewerbe eine Ausbildungsordnung erlassen worden ist. Für jedes Gewerbe kann in dem gleichen Bezirk nur eine Handwerksinnung gebildet werden; sie ist allein berechtigt, die Bezeichnung Innung in Verbindung mit dem Gewerbe zu führen, für das sie errichtet ist."

 

Mitglied einer Innung zu sein heißt einer Interessensgemeinschaft anzugehören, die sich für Ihre Mitglieder stark macht und zudem als Dienstleister geldwerte Vorteile bringt. Dabei haben Mitglieder in der Regel gleich mehrere Organisationsebenen, die für sie tätig sind. Ob auf regionaler Ebene in den Innungen oder auf Landes- und Bundesebene – Sie stoßen als Innungsmitglied stets auf breite Unterstützung und genießen die Vorteile einer starken Solidargemeinschaft in einer der größten Unternehmerverbände Deutschlands:

dem Unternehmerverband des Deutschen Handwerks (UDH).

 

Mit dem breiten Netz an Ansprechpartnern stehen wir Ihnen in betriebswirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen, sozialen, technischen und sonstigen Fragen gerne zur Verfügung. Das gesamte Angebot Ihrer Fachorganisation stellt ein Bündel an geldwerten Leistungen dar, die Sie und Ihren Betrieb fachlich und wirtschaftlich nach vorne bringen. Ob Beratungsleistungen, Einkaufsvorteile, Fachregelwerke oder Rahmenvereinbarungen – das Angebot wartet darauf, von Ihnen genutzt zu werden.

 

Kerngeschäft Interessenvertretung

Verbände und politische Parteien sind ein fester Bestandteil der demokratischen Willensbildung. Denn Demokratie basiert auf dem Ausgleich von Interessen zum Wohle der Allgemeinheit. Interessenvertretung ist deshalb die wichtigste Aufgabe unseres Verbandes. In allen relevanten Bereichen streitet die Organisation oftmals hinter den Kulissen für Ihre Interessen.

 

Der Verband als Tarifpartner

Eine weiteres Grundanliegen unseres Verbandes ist die Tarif- und Sozialpolitik. Innerhalb der Organisation ist dies auch oftmals die am häufigsten diskutierte Funktion, da die Ergebnisse die Unternehmen unmittelbar betreffen. In den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifexperten im Fachverband und der Gewerkschaft werden wichtige wirtschaftlichen Daten für die Zukunft der Betriebe gesetzt. Für die Unternehmen sind damit erhebliche Vorteile verbunden, denn viele der in unseren Tarifverträgen enthaltenen Regelungen sorgen für mehr Flexibilität und Kosteneinsparungen. Zudem tragen Tarifverträge maßgeblich zum Erhalt des sozialen Friedens bei.

 

Der Fachverband

Natürlich gehört auch die aktive Begleitung neuester technischer Entwicklungen zum Kerngeschäft unserer Organisation. Wo sich große Unternehmen eigene Forschungsabteilungen oder zumindest Auftragsforschung leisten können, hilft hier der Verband seinen Mitgliedern. Durch die Vertretung in normensetzenden Gremien und technischen Ausschüssen werden in ihrer jeweiligen Fachrichtung elektrohandwerkliche Interessen vertreten.

 

Zu den individuellen Innungsvorteilen unserer Mitgliedsgewerke sowie zu den Beitrittskontakten gelangen Sie hier:

SHK
Schornsteinfeger
E-Marke