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Der Energieausweis

Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzern liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

 

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl.

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Der Eigentümer kann in der Regel wählen, welchen er bevorzugt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.

Dass zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen für Energieausweise zugelassen sind, sorgt häufig für Verwirrung. Zudem ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt. Daher ist langfristig die Konzentration auf einen Standard ratsam. Die dena empfiehlt die Verwendung des Bedarfsausweises: Seine Daten werden von einem ausgewiesenen Experten erhoben, sind objektiver und ermöglichen entsprechend eine bessere Vergleichbarkeit unter Gebäuden. Die dena setzt sich dafür ein, die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, damit die Energieeffizienz von Gebäuden transparenter wird.

 

Wer stellt den Energieausweis aus?

Suchen Sie zunächst einen ausstellungsberechtigten Energieberater. Viele Innungs-Schornsteinfeger sind gleichzeitig qualifizierte Energieberater bzw. Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK). Sie stellen Energieausweise aus und übernehmen auf Wunsch im Anschluss eine weiterführende Energie- und Fördermittelberatung des Schornsteinfegerhandwerks.

 

Der Energieberater benötigt folgende Angaben:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche u. w.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster etc.)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre 

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