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Rauchwarnmelder

Mit einer bundesweit einheitlichen Pflicht ist das Installieren von Rauchwarnmeldern in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch empfehlen wir auch, Bestandsgebäude und -wohnungen nachzurüsten. Haben Sie einen offenen Kamin installiert, ist zudem ein CO-Warnmelder sinnvoll. Kohlenmonoxid ist eine nicht zu unterschätzende tödliche Gefahr. Installieren Sie die Warnmelder bestenfalls in Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmern. In sogenannten Feuchträumen (Bäder, Küchen, aber auch Keller) kann ein Wassermelder sinnvoll sein. Kommen die Kontaktpunkte mit Wasser in Verbindung, reagiert dieser. Somit können Schäden durch Rohrbrüche oder geplatzte Wasserschläuche schnell erkannt werden.

Rauchmelderpflicht und Fristen finden Sie hier.

 

 

Rauchwarnmelder retten leben
Weitere Informationen

Montage durch Eigentümer und Vermieter

Wer für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern verantwortlich ist und welche Räume auszustatten sind, beschreibt die jeweilige Landesbauordnung. Grundsätzlich übernimmt der Eigentümer bzw. Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern.

Mieter teilweise in der Pflicht 

Abhängig vom Landesrecht oder von Mietvereinbarungen kann jedoch der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich gemacht werden. Viele Wohnungsgesellschaften und Vermieter geben diese Aufgabe lieber komplett an externe Dienstleister ab. Diese überprüfen und dokumentieren regelmäßig die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder. 

Rauchmelder wo anbringen?

Ein Rauchmelder sollte jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, an der Decke befestigt werden. In Berlin und Brandenburg muss auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden.

Empfohlen wird die Montage möglichst in Zimmermitte mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zu den Wänden. Da Zugluft die Raucherkennung beeinträchtigen kann, sollte ein Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten befestigt werden. 

Funktionscheck

Einmal jährlich Funktionstüchtigkeit überprüfen und Prüftaste drücken, falls notwendig Staub entfernen. Ertönt kein Prüfsignal, sollte bei Rauchmeldern mit herausnehmbarer Batterie die Batterie oder bei Bedarf der komplette Rauchmelder ausgetauscht werden.

Besser mit fest verbauter Batterie

Empfehlenswert sind Rauchmelder mit dem Q-Zeichen. Das Q-Qualitätszeichen sichert zum Beispiel die Verwendung hochwertiger, fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Dies deckt sich mit der empfohlenen Nutzungsdauer von Rauchmeldern: Nach 10 Jahren sollte ein Rauchmelder erneuert werden, da die Sensoren mit der Zeit unter anderem durch Staub in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt werden können.

Rauchmelder mit VdS-Gütesiegel: Mehr erfahren 

 
Auch Schornsteinfegerbetriebe bieten Rauchwarnmelder inklusive Montage und Wartung an. Den passenden Fachbetrieb finden Sie hier.