Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern zu den Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes
25.02.2026
Mehr Eigenverantwortung für Eigentümer – Wärmewende bleibt verlässlich planbar
Schwerin, 25. Februar 2026 – Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Mecklenburg-Vorpommern bewertet die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als wichtigen Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Praxisnähe bei der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird nun sein, wie die angekündigten Änderungen im konkreten Gesetzestext ausgestaltet werden.
Nach den veröffentlichten Eckpunkten soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt und zu einem technologieoffeneren Regelwerk novelliert werden. Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Ebenso sollen die mit der Novelle 2023 eingeführten detaillierten Regelungen in den §§ 71 ff. GEG gestrichen werden.
Künftig sollen Eigentümer beim Heizungstausch wieder stärker selbst entscheiden können, welche Technologie sie einsetzen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Systemen und Biomasseheizungen sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen („Bio-Treppe“) – beginnend mit mindestens 10 Prozent. Darüber hinaus ist eine allgemeine Grüngas- und Grünölquote vorgesehen, die ab 2028 starten und zur zusätzlichen CO₂-Minderung im Gebäudesektor beitragen soll. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung zur Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029.
Wärmepumpenförderung bleibt zentraler Baustein
Aus Sicht des Fachverbandes ist die verlässliche Fortführung der Förderung für klimafreundliche Heizsysteme von zentraler Bedeutung. Die BEG-Förderung schafft Investitionssicherheit für Eigentümer und Planungssicherheit für Fachbetriebe. Gerade im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Bestandsgebäuden ist eine stabile Förderkulisse entscheidend für den Modernisierungsfortschritt.
„Die größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümer ist grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig ist aber, dass die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Systeme verlässlich erhalten bleibt. Unsere Innungsfachbetriebe beraten technologieoffen, individuell und mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit“, erklärt Marco Hanke, Landesinnungsmeister des Fachverbandes SHK Mecklenburg-Vorpommern. „Ob Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder hybride Lösung – entscheidend ist eine fachgerechte Planung. Wir werden die weitere Gesetzgebung konstruktiv begleiten. Maßgeblich ist am Ende der konkrete Gesetzestext.“
Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht
Die kommunale Wärmeplanung soll künftig von den konkreten Heizungsanforderungen entkoppelt und für kleinere Kommunen deutlich vereinfacht werden. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern ist eine stark vereinfachte Planung vorgesehen. Auch bei der Datenverarbeitung und der Berücksichtigung der Kälteversorgung sind Erleichterungen angekündigt. Für Mecklenburg-Vorpommern mit seiner kleinteiligen Kommunalstruktur ist dies von besonderer Relevanz. Eine praxistaugliche Wärmeplanung kann Orientierung geben, ohne Investitionsentscheidungen unnötig zu verzögern.
Fernwärme und Verbraucherschutz im Fokus
Zudem sollen Wärmenetze gestärkt und der Rechtsrahmen für Fernwärme weiterentwickelt werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr Preistransparenz, Anpassungen der AVBFernwärmeV sowie eine gesetzliche Absicherung und Aufstockung der Förderung für effiziente Wärmenetze. Gleichzeitig ist eine Regelung zum Schutz von Mietern vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungsanlagen angekündigt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Ausgestaltung bleibt abzuwarten
Die Klimaziele belieben gemäß der Bundesregierung ausdrücklich bestehen. Sollte der Gebäudesektor seine Zielwerte verfehlen, ist eine Evaluierung im Jahr 2030 mit möglicher Nachsteuerung vorgesehen. Auch die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) sollen 1:1 umgesetzt werden, ohne zusätzliche gebäudeindividuelle Sanierungspflichten im Bestand auszulösen.
Der Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass es sich bislang um Eckpunkte handelt. Details – etwa zur konkreten Ausgestaltung der „Bio-Treppe“, zu Übergangsfristen oder zur Anpassung bestehender Vorschriften – werden erst mit dem Gesetzentwurf und dem parlamentarischen Verfahren verbindlich feststehen.
Für Verbraucher gilt: Eine frühzeitige fachliche Beratung bleibt der wichtigste Schritt. Die Innungsfachbetriebe im SHK-Handwerk stehen für unabhängige, qualitätsgesicherte und praxisnahe Lösungen – angepasst an Gebäudezustand, regionale Gegebenheiten und individuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Gebäudemodernisierungsgesetz
- PDF-Datei / 96,3 KB / Hochgeladen am: 25.02.2026