Gericht stärkt Verbraucher beim Heizungswechsel: Keine Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses
23.01.2026
Wer im Zuge der Heizungsmodernisierung von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, muss nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg die Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses nicht tragen.
Das OLG Oldenburg (Urteil vom 5. Dezember 2025, Az. 6 UKl 2/25) entschied, dass Netzbetreiber solche Kosten nicht auf Grundlage der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) auf Endkundinnen und Endkunden umlegen dürfen. In der Praxis hatten Netzbetreiber hierfür teilweise mehrere hundert bis über 2.000 Euro verlangt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Wichtig: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.
Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Damit kann es noch zu einer höchstrichterlichen Klärung kommen. Bis zu einer Entscheidung des BGH besteht formal weiterhin Rechtsunsicherheit.
Dennoch hat das Urteil bereits jetzt große Signalwirkung. Verbraucherzentralen empfehlen betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, entsprechende Rechnungen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen oder bereits gezahlte Beträge zurückzufordern.
Bedeutung für Bauherren und Handwerksbetriebe
Für Hausbesitzer, Planer und Handwerksbetriebe ist das Urteil besonders relevant, da zusätzliche Stilllegungskosten den Heizungswechsel bislang verteuern konnten. Die Entscheidung kann somit ein weiteres Hemmnis beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme abbauen.
Betriebe sollten Kundinnen und Kunden in Beratungsgesprächen auf die aktuelle Rechtslage hinweisen und Kostenforderungen der Netzbetreiber nicht ungeprüft akzeptieren.
Fazit
Das Urteil des OLG Oldenburg stärkt die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Heizungswechsel deutlich. Eine endgültige rechtliche Klärung steht jedoch noch aus, da der Bundesgerichtshof sich mit der Frage befassen könnte.