Wärmepumpen-Förderung jetzt beantragen – Zuschüsse langfristig sichern

11.09.2025
Schwerin, 11.09.2025 – Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt Haus- und Wohnungseigentümern, die derzeitigen Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen aktiv rechtzeitig zu nutzen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund Eigentümer bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlagen. Mit dem KfW-Zuschuss 458 könnten so bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, vorausgesetzt, die technischen Anforderungen und Bonus-Voraussetzungen sind gegeben. Wie lange oder in welchem Umfang diese attraktiven Förderbedingungen weiter bestehen bleiben, ist aktuell höchst unsicher.
Förderung mit langfristiger Wirkung
Ein einmal bewilligter Antrag hat eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Das bedeutet: Haus- und Wohnungseigentümer müssen ihre Maßnahme nicht sofort umsetzen, sondern können diese in Ruhe planen. Auch wer die Modernisierung erst in zwei oder drei Jahren anstrebt, profitiert durch eine Antragstellung schon heute von den derzeit geltenden Zuschüssen.
Wesentliche Details der Förderkulisse
Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandswohnungen und Wohngebäuden können 30 % Grundförderung beantragen. Hinzu kommen technische Boni, ein Klima-Geschwindigkeitsbonus, ein Effizienzbonus und ein Einkommensbonus, die zusammen mit der Grundförderung den Fördersatz auf 70 % heben. Allerdings sind die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt, was bei optimaler Beantragung demnach einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro ermöglicht. Auch Umfeldmaßnahmen wie Heizungsverteilungsoptimierung (z.B. ein hydraulischer Abgleich), Fachplanung und Bau-/Betriebsbegleitung sind in den förderfähigen Kosten enthalten.
Kein Risiko bei Nichtnutzung
Wird die Förderung nicht genutzt, entstehen keine Nachteile – der Antrag verfällt einfach nach Ablauf der Frist. Somit sichert Ihnen allein die Antragstellung die Fördermittel – auch für die Zukunft.
Unsicherheit über die zukünftige Förderkulisse
„Wir haben momentan eine sehr attraktive Förderkulisse. Aber ob diese Rahmenbedingungen noch lange Bestand haben und wie die Förderbedingungen danach aussehen werden, ist aufgrund aktueller politischer Entwicklungen, mehr als ungewiss. Wer eine Heizungsmodernisierung in den nächsten 3 Jahren plant, sollte daher sicher gehen und schon heute den Antrag stellen.“ empfiehlt Landesinnungsmeister Marco Hanke.
Fachliche Beratung durch das Fachhandwerk
Die Innungsfachbetriebe des SHK-Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung – von der Planung über die Antragstellung bis zur fachgerechten Ausführung.
https://www.installateur-mv.de/de/fachbetriebe-finden/
Über uns
Der Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesinnungsverband des Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerkes in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist die Berufsorganisation für das, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, das Klempnerhandwerk (Blechner, Flaschner, Spengler), das Behälter- und Apparatebauerhandwerk und das Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern.
Als Berufsverband ist seine Tätigkeit, wie in allen Landesinnungsverbänden in der Bundesrepublik Deutschland, auf die Erfüllung berufsständischer Aufgaben und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
Der Fachverband unterstützt seine angeschlossenen 12 SHK-Innungen sowie 1 Kachelofen- und Luftheizungsbauerinnung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben.
Als Fachorganisation und Wirtschaftsverband vertritt er die Interessen der rund 1.500 Unternehmen und deren Mitarbeiter im Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnerhandwerk Mecklenburg-Vorpommerns.